Gabbro-Steinbruch zu verkaufen

Die Türkei, Mediterranean Region, Kahramanmarash - siehe genauen Standort

Finanzielle Informationen

Amortisationszeit: Auf Anfrage

Bruttoeinkommen: Auf Anfrage

Profitieren : Auf Anfrage

Bargeldumlauf: Auf Anfrage

Geschäftsinformationen

Eigentumsform: GMBH

Geschäftsstatus: Vertriebsgeschäft

Entfremdung: Andere Optionen

Personalbestandes: Auf Anfrage

Existenzperiode : Auf Anfrage

Beschreibung

Unser Gabbro-Feld, das in Gruppe II-B ist, ist im Bereich Marmor lizenziert. Aufgrund der Marktpräsenz von Gabro-Marmor, der Nachfrage und der Vielfalt der Einsatzgebiete wurde unser 2013 konzessionierter Bereich nochmals erweitert. Unsere Lizenz wurde bis 2032 verlängert. Die Lizenzfläche unseres Feldes beträgt 98 Hektar mit 2B-Gruppenbetriebslizenz und 28 Hektar Bergbau (Gabro-Marmor) mit Betriebsgenehmigung. Zustand der Straße ; Im Lizenzgebiet wurde eine Straßenanlage m während der laufenden Betriebszeit von unserem Unternehmen übernommen und die Baustelle problemlos erreicht werden kann. Das Einsatzgebiet ist 25 km von der Provinz Kahramanmaraş, dem Bezirk Göksun und 2 km von der Stadt Çardak (Nachbarschaft) entfernt. Stromstatus: Das Lizenzgebiet ist mit der installierten Leitung an das Verbundsystem angeschlossen. Es ist geplant, im Feld eine Schicht pro Tag zu arbeiten. Werktätige können in der Regel aus den umliegenden Dörfern bezogen werden. Während des Betriebs wurde auch Strom gezogen Ionenphase. Auf dem Gelände befindet sich auch eine kleine Marmorrohverarbeitungsanlage (1 ST und Head Cutting). Wasserzustand: Wasser erforderlich; Die Mitarbeiter haben Trink- und Brauchwasser. Auf dem Feld gibt es Quellwasser zum Trinken. Der Trink- und Brauchwasserbedarf der Arbeiter wird durch mobile Wassertanks aus der Stadt Çardak (Nachbarschaft) gedeckt. Landbesitz, Landnutzungsstatus Das Gebiet, in dem sich das Lizenzgebiet befindet, ist Wald- und Urkundenland. In der ersten Stufe ist dies vor Das erste Land wurde untersucht und es ist geplant, in diesem Bereich wieder zu arbeiten. GSM-Lizenz, UVP und Forstgenehmigungen wurden gemäß Artikel 7 des Bergbaugesetzes eingeholt.